Während die WEG-Verwaltung das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungseigentümer einer Liegenschaft im Blick hat, geht es bei der Sondereigentumsverwaltung um die Verwaltung von vermieteten Wohnungen einzelner Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Was für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Großen und Ganzen zu erledigen ist, geschieht bei der Verwaltung von Sondereigentum für eine oder mehrere Wohneinheiten. Das betrifft sowohl kaufmännische, als auch die technische, organisatorische und juristische Themen. Hinzu kommt das gesamte Aufgabenfeld der Vermietung und der Betreuung von Mietverhältnissen mit allem, was dazugehört: Mietersuche (wenn gewünscht), Abschluss von Mietverträgen, Kautionsabwicklung, Durchführung von Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels, der Umgang mit Mietminderungen und Mängelanzeigen, Kündigungen, Wohnungsabnahmen und -übergaben.
Wird die amtierende WEG-Verwaltung mit der Verwaltung des Sondereigentums beauftragt, bietet das den Vorteil, dass die Hausverwaltung über das gesamte Objekt bestens informiert ist. Besonders bei Schadensereignissen ist es ideal, wenn die Verwaltung von WEG- und Sondereigentum in einer Hand liegen.
Als Verwalterin Ihrer Eigentumswohnung sehe ich mich als Brückenglied zwischen Ihnen, Ihrem Mieter und Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Schoßbergstr. 11, 65201 Wiesbaden
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