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WEG

Verwaltung von
Wohnungseigentümer-Gemeinschaften

Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§18 Abs. 1 WEG). Für Ihre Eigentümergemeinschaft ergeben sich hieraus umfangreiche Verpflichtungen. Als professionelle und zertifizierte Hausverwalterin vertrete ich Sie bei der rechtssicheren Erfüllung dieser Pflichten.

Im Außenverhältnis gilt die Vertretungsmacht des Verwalters nahezu unbeschränkt. Allein schon aus diesem Grund ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter eine unabdingbare Basis für eine Zusammenarbeit.

Im Innenverhältnis kann der Handlungsspielraum des Verwalters gemeinsam mit den Eigentümer gestaltet, d.h. eingeschränkt oder erweitert werden. Ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft darf der Verwalter nur „Maßnahmen untergeordneter Bedeutung“, die nicht zu „erheblichen Verpflichtungen führen“, treffen (§ 27 WEG).

Mein Ziel ist es, dass Sie Ihr Zuhause ungestört und in Harmonie mit Ihren Mitbewohnerinnen und -bewohnern genießen können. In diesem Sinne erledige ich professionell, meist im Hintergrund alles, was Ihnen kostbare Zeit raubt und moderiere Meinungsverschiedenheiten im Haus auf sachlicher Ebene.

Ich möchte Sie davon überzeugen, dass Hausverwaltung smart und sympathisch sein kann. Dafür gebe ich mein Bestes.

Summa+ Hausverwaltung
Isa Rekkab

Schoßbergstr. 11, 65201 Wiesbaden
rekkab(at)summa-hausverwaltung.de